Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen:
Sämtliche Dienstleistungen der Firma bo2s, Zur Hepper Höhe 7, 59505 Bad Sassendorf, werden ausschließlich auf Grundlage der Preisliste, Angebote und AGB durchgeführt. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebote:
Die Preise sind gültig gem. der aktuellen Preislisten, die auf der Internetseite veröffentlicht wurden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben wurde.
Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler sind vorbehalten.

3. Leistungsumfang:
Der jeweilige Leistungsumfang und der vereinbarte Preis werden in der Auftragsbestätigung fixiert. Das Angebot gilt als angenommen, sofern der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Der Leistungsumfang der bo2s bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftraggeber angegebenen und in der Auftragsbestätigung fixierten Aufgaben.

4. Leistungsmängel:
Ist der Auftraggeber mit dem Ergebnis der Dienstleistung unzufrieden, so ist dem bo2s eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Durch die Nachbesserung entsteht kein automatischer Grund zur Rechnungskürzung. Selbiges gilt für Terminverzögerungen, die aus Gründen entstehen, die unter Punkt 5 aufgeführt sind.

Ist das Ergebnis trotz Nachbesserung unbefriedigend, so kann der Kunde den Rechnungsbetrag um maximal 40% kürzen. Ausgenommen hiervon sind mängelfreie Vorarbeiten, die zum Leistungsumfang gehören.

5. Haftung und höhere Gewalt:
Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Unterbrechungen oder Verzögerungen der Leistungserstellung in Folge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt). Besonders gegenüber Gewinnverlusten des Auftraggebers erfolgt keine Haftung. Dies insbesondere, wenn die Leistungserbringung aufgrund der Verzögerung einer dritten Person oder durch nicht oder nicht ausreichend gewährte Nachbesserungszeit entstanden ist.
Wir übernehmen keine Haftung
für Übermittlungsfehler aufgrund von Missver-ständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen. Ferner übernehmen wir auch keine Haftung für jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. Post).

6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen an bo2s  zu übergeben.

Dateien und Datenträger, die an bo2s übergeben werden, müssen frei von technischen Mängeln und auf Viren u. ä. geprüft worden sein. Für Schäden, die bo2s durch schadhafte Dateien und / oder Datenträger entstehen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

Lieferverzögerungen und / oder mangelhafte Leistungsergebnisse, die aus einer mangelhaften Mitwirkung des Auftraggebers resultieren (siehe vorherige Abs.), dürfen nicht durch Rechnungskürzung geahndet werden.

7. Vergütung und Fälligkeit:
Die Höhe der Vergütung wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am Ende eines Monats. Die Rechnungen werden per Post versendet, ein Versand per E-Mail ist möglich. Eine auftragsbezogene oder wöchentliche Rechnungsstellung sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Nebenkosten wie Porto, Ausdrucke, Büromaterial oder Speichermedien, falls nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto des bo2s zu überweisen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von bo2s erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Tagen zu prüfen. Reklamationen nach dieser Frist sind nicht zulässig.

8. Vertraulichkeit: 
Der Auftraggeber und bo2s verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Rücktritt:
Tritt der Auftraggeber von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag von Dienstleistungen zurück, so muss der Auftraggeber für den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Soest.